Was Sie wissen müssen

Die Europäische Einlagensicherung schützt Ihre Bankguthaben innerhalb der EU nach einem klaren, gesetzlich geregelten System.

100.000 €
Schutz pro Person
und pro Bank
200.000 €
Schutz bei
Gemeinschaftskonten
5 Arbeitstage
Maximale Frist bis
zur Rückzahlung

Was wird in welcher Höhe gedeckt?

Der entscheidende Unterschied liegt in der Kontoart – Einzel- oder Gemeinschaftskonto. Beide sind geschützt, aber in unterschiedlicher Höhe.

Einzelkonto
100.000 €

Jede natürliche Person ist pro Bank mit bis zu 100.000 € abgesichert. Haben Sie bei derselben Bank mehrere Konten (z. B. Tagesgeld + Festgeld), gilt der Schutz für die Gesamtsumme aller Einlagen bei dieser Bank – nicht je Konto.

Beispiel: Sie haben bei Bank A ein Tagesgeldkonto mit 60.000 € und ein Festgeldkonto mit 30.000 €. Beide Konten zusammen (90.000 €) sind vollständig gedeckt.
Gemeinschaftskonto
200.000 €

Bei einem gemeinsam geführten Konto (z. B. Ehepaare, Lebenspartner oder Geschäftspartner) gilt die 100.000 €-Grenze pro Mitinhaber – das ergibt zusammen 200.000 € Schutz für das gemeinsame Konto. Jeder Mitinhaber kann darüber hinaus bei derselben Bank noch ein eigenes Einzelkonto mit 100.000 € Schutz haben.

Beispiel: Eheleute haben ein gemeinsames Festgeldkonto mit 180.000 €. Der gesamte Betrag ist gedeckt, da jeder Partner mit 100.000 € (zusammen 200.000 €) abgesichert ist.

Tipp für größere Beträge: Liegt Ihr Guthaben bei einer einzelnen Bank über 100.000 € (bzw. 200.000 € bei Gemeinschaftskonten), empfehlen wir, den überschießenden Betrag auf eine zweite Bank aufzuteilen. So nutzen Sie den gesetzlichen Schutz optimal aus. Unser Berater-Team hilft Ihnen bei der optimalen Strukturierung.

Wie der Schutz im Ernstfall greift

Die Wahrscheinlichkeit, dass dieses System aktiviert wird, ist äußerst gering. Doch für den Fall der Fälle ist der Prozess klar geregelt und läuft automatisch ab.

Auslöser

Eine Bank gerät in Insolvenz

Im äußerst unwahrscheinlichen Fall, dass eine Bank zahlungsunfähig wird und ihre Verbindlichkeiten gegenüber den Einlegern nicht mehr bedienen kann, stellt die zuständige Aufsichtsbehörde (in Deutschland die BaFin) den Entschädigungsfall fest. Ab diesem Moment läuft der Schutzprozess automatisch an – Sie müssen nichts veranlassen.

Stufe 1 – Nationaler Fonds

Der nationale Einlagensicherungsfonds springt ein

Zuerst greift der nationale Einlagensicherungsfonds des Landes, in dem die Bank lizenziert ist. In Deutschland ist das die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB), in Österreich die Einlagensicherung Austria (ESA), in Frankreich der Fonds de Garantie des Dépôts et de Résolution (FGDR) usw.

Der Fonds ist gesetzlich verpflichtet, die gedeckten Einlagen innerhalb von 20 Arbeitstagen zurückzuzahlen. In der Praxis ist das Ziel oft eine noch schnellere Abwicklung.

Stufe 2 – Europäischer Rückhalt

Der europäische Rückhaltmechanismus greift

Sollte der nationale Fonds – in einem außerordentlichen Krisenfall – selbst nicht ausreichen oder das betroffene Land wider Erwarten zahlungsunfähig sein, greift der europäische Sicherheitsmechanismus als zweite Stufe. Auf europäischer Ebene sind dafür Mechanismen vorgesehen, die sicherstellen, dass Einleger auch in systemischen Krisenszenarien geschützt sind. Dieses zweistufige Sicherheitsnetz ist ein zentraler Pfeiler der europäischen Bankenunion.

Ergebnis

Ihr Geld kommt zurück – ohne Ihr Zutun

Die Rückzahlung erfolgt von Amts wegen automatisch. Sie müssen keinen Antrag stellen und keine Fristen beachten. Die zuständige Entschädigungseinrichtung kennt alle betroffenen Einleger durch die Meldedaten der Bank und überweist die gedeckten Beträge direkt auf das bei der Bank hinterlegte Referenzkonto.

Sie werden schriftlich über die Entschädigung informiert und erhalten auf Wunsch eine Bestätigung der ausgezahlten Summe.

Was die Einlagensicherung nicht abdeckt

Die Einlagensicherung schützt Bankguthaben – nicht alle Finanzprodukte fallen darunter.

Gedeckt: Giro-, Tagesgeld-, Festgeld- und Sparkonten – alle klassischen Einlagenkonten bei zugelassenen EU-Banken bis zur jeweiligen Deckungsgrenze.

Nicht gedeckt: Wertpapiere (Aktien, Anleihen, Fonds, ETFs) sowie strukturierte Produkte sind nicht Teil der Einlagensicherung. Sie fallen unter das Wertpapierrecht und sind dort separat reguliert. Bankaktien oder -anleihen sind ebenfalls ausgeschlossen.

Zusätzlicher Schutz bei besonderen Ereignissen: In bestimmten Lebenslagen – z. B. nach dem Verkauf einer Immobilie, einer Erbschaft oder einer Versicherungsauszahlung – können vorübergehend höhere Einlagen bis zu 500.000 € für bis zu 12 Monate zusätzlich gesichert sein. Fragen Sie Ihre Bank nach den genauen Konditionen.

Ihre Fragen zur Einlagensicherung

Muss ich als Einleger selbst aktiv werden, wenn meine Bank insolvent geht?
Nein. Die Entschädigung erfolgt automatisch und von Amts wegen. Die zuständige Einlagensicherungseinrichtung erhält alle notwendigen Daten direkt von der Bank und überweist den gedeckten Betrag ohne Ihr Zutun. Sie werden lediglich schriftlich informiert.
Gilt der Schutz auch für Konten bei ausländischen EU-Banken?
Ja. Alle Banken, die in einem EU-Mitgliedstaat zugelassen sind, müssen dem nationalen Einlagensicherungssystem ihres Heimatlandes angehören. Die EU-Richtlinie 2014/49/EU legt EU-weit einheitliche Mindeststandards fest – 100.000 € pro Person und Institut. Beim Insolvenzfall einer ausländischen EU-Bank greift der Fonds des jeweiligen Landes.
Was passiert, wenn ich bei mehreren Banken Konten habe?
Der Schutz gilt pro Bank. Haben Sie bei drei verschiedenen Banken je 100.000 € angelegt, sind insgesamt 300.000 € gesichert. Deshalb empfehlen wir bei Einlagen über 100.000 € ausdrücklich die Verteilung auf mehrere Institute.
Wie lange dauert die Auszahlung im Ernstfall?
Die EU-Richtlinie schreibt seit der jüngsten Reform eine maximale Frist von 5 Arbeitstagen vor. Damit erhalten Einleger ihre gedeckten Beträge europaweit innerhalb einer Woche zurück.
Ist mein Geld bei deutschen und ausländischen Banken gleich sicher?
Grundsätzlich ja – alle EU-Länder sind gesetzlich zur Einlagensicherung verpflichtet. Bei unseren Empfehlungen achten wir zusätzlich auf die Bonität der Bank und die Stabilität des jeweiligen nationalen Sicherungssystems. Im Zweifelsfall beraten wir Sie gerne persönlich.

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